Grid Content Group AG
Grid Content Group AG: Einigkeit im Patentstreit zwischen der Deutschen Telekom und der GRID-ware GmbH
Grid Content Group AG / Schlagwort(e): Handel/Dienstleistungen/ Einigkeit im Patentstreit zwischen Baierbrunn, 29. März 2012. ‘Die Deutsche Telekom und wir haben im Rahmen einer Lizenzvereinbarung Einigkeit über die Nutzung einer Lösung im Bereich IP-TV erzielt. Alle Rechtsstreitigkeiten wurden gütlich beigelegt’, so Ingo Wolf, Geschäftsführer der GRID-ware GmbH. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit, in dem eine Nichtigkeitsklage der Telekom das Patent der GRID-ware GmbH zur Distribution linearer Programme in Frage gestellt hatte, konnte zwischen den Parteien nun endlich eine gemeinsame Position gefunden werden. Im Markt waren im Rahmen des Verfahrens lange Diskussionen entbrannt, ob man das als ‘herkömmliches Fernsehen’ bekannte Verfahren der linearen Distribution von Programmen mit Programmablaufschemata für den IP-Raum überhaupt schützen könne. Mit der Zuteilung des Patentes im Jahr 2004 galt diese Frage zunächst als geklärt. Jedoch mit Einreichung der Nichtigkeitsklage durch die Deutsche Telekom war wieder Bewegung in die Argumentationen gekommen. Nun, nach der Einigung der Unternehmen, stellt sich die Situation wohl auch juristisch als erneut geklärt dar. Die Deutsche Telekom und die GRID-ware GmbH sind somit zurzeit die einzigen Unternehmen, die über das Recht verfügen, lineare Programme nach dem Patent der GRID-ware GmbH zu distribuieren. GRID-ware GmbH besitzt zudem das Recht, die Lizenzen am Patent auch weitergeben zu dürfen. Sie arbeitet mit der Konzernmutter GRID Content Group AG zusammen, die jene Art der Programme im Markt verbreitet und gerade kurz vor dem Relaunch ihrer neuen Software steht. Günstiger hätte die Einigung zeitlich kaum kommen können, da trotz großer Investitionen und vieler zufriedener Kunden der Aktienkurs des Unternehmens GRID Content Group AG im Rahmen des Verfahrens mehr als 80% seines Kurswertes verloren hatte. Auf dem Markt wird es jetzt heiß hergehen. Viele Unternehmen, die in den letzten Jahren bereits mit der linearen Distributionsart begonnen hatten, geraten nun in Gefahr, Ihre Services einstellen zu müssen, sofern sie das Patent brechen. Zudem könnten hohe Strafzahlungen auf die überwiegend kleinen Unternehmen zukommen, meint Ingo Wolf weiter. Zur weiteren Vorgehensweise erklärt er: ‘Wir denken nun über Sanktionen gegenüber den Patentbrechern nach und sind zur Zeit im Prozess einer Evaluierung des Marktgeschehens. Viele Unternehmen sind wohl davon ausgegangen, dass in diesem Verfahren das Patent vernichtet werden würde. Nun sind entgegen allen Unkenrufen sowohl die Deutsche Telekom als Nutzer als auch die GRID-ware GmbH als Rechtetochter der GRID Content Group AG in eine starke Position geraten.’ Auf dem IP-TV-Markt bleibt es also passend zur NAB spannend. Weitere Informationen: GRID-ware GmbH, Astrid Simon, Höllriegelskreuther Weg 3, 82065 Baierbrunn, Tel.: +49 89 – 7 44 88 88-12, E-Mail: Astrid.Simon@GRID-TV.com Pressekontakt: Konzept PR GmbH, Agentur für Public Relations, H. Jürgen Gocke, Leonhardsberg 3, 86150 Augsburg, 0821 – 34 300 12, E-Mail: J.Gocke@konzept-pr.de Ende der Pressemitteilung 05.04.2012 Mitteilung übermittelt durch die EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. EquityStory veröffentlicht regulatorische Mitteilungen, Medienmitteilungen mit Kapitalmarktbezug und Pressemitteilungen. Die EquityStory Gruppe verbreitet Finanznachrichten für über 1’300 börsenkotierte Unternehmen im Original und in Echtzeit. Das Schweizer Nachrichtenarchiv ist abrufbar unter http://www.equitystory.ch/nachrichten |
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