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Haubrok Corporate Events GmbH : Beschaffung der Mindestpräsenz auf Gläubigerversammlungen rettet Restrukturierungskonzepte
(DGAP-Media / 06.05.2014 / 12:26) München, 6. Mai 2014. Die Münchener Haubrok Corporate Events GmbH (HCE) hat im April und Mai 2014 die Versammlungen der Anleihegläubiger der MT-Energie GmbH sowie der 3W Power S.A. organisiert und dabei die für eine Beschlussfähigkeit erforderlichen Mindestpräsenzen sichergestellt. Nachdem die erste Gläubigerversammlung der MT-Energie noch an der erforderlichen Mindestpräsenz von 25% scheiterte, wurde HCE mit der Organisation sowie der Beschaffung derselben beauftragt. Auch bei der zweiten Gläubigerversammlung der 3W Power S.A., die über die Restrukturierung der Anleihe entscheiden sollte, wurde HCE mit der Beschaffung der Mindestpräsenz beauftragt. Bei beiden Firmen konnten die erforderlichen rechtlichen Hürden genommen werden - beide Versammlungen waren beschlussfähig und haben mit überwältigender Mehrheit den vorgeschlagenen Restrukturierungskonzepten zugestimmt. Dass diese nun wohl erfolgreich umgesetzt werden können, liegt auch daran, dass die Firmen durch eine frühzeitige Einberufung der Gläubigerversammlung unter keinerlei zeitlichem Druck standen. Dies ist ein häufig gemachter Fehler bei Gläubigerversammlungen: Durch die kurzen gesetzlichen Einladungsfristen herrscht nach wie vor der Irrglaube, dass die Restrukturierung durch eine Gläubigerversammlung kurzfristig möglich sei. Faktisch jedoch bedürfen die Organisation, Einberufung und auch die Eintragung etwaiger Beschlüsse ins Handelsregister mehrere Monate. Warten Gesellschaften zu lange mit der Durchführung der Versammlung, können Anfechtungsklagen dringend notwendige kurzfristige Eintragungen ins Register verzögern, die ganze Restrukturierung scheitern lassen und damit die Gesellschaften in die Insolvenz treiben. Das Druckpotenzial der Verzögerung der Eintragung der Beschlüsse in das Handelsregister durch Anfechtungsklagen war bei MT Energie und 3W Power aufgrund der frühzeitigen Planung kaum vorhanden. Hierzu hat auch der Einsatz einer EDV-Lösung für das Back-Office beigetragen, das einem Fragenansturm gewachsen ist und die Antworten gerichtsfest dokumentiert. Gleichzeitig konnten die in einem Fall fehlende Anmeldefrist und der damit verbundene EDV-technische Erfassungsaufwand von Teilnehmerdaten bis in die Versammlung hinein dank einer speziellen Softwarelösung kompensiert und endlose Warteschlangen bei der Registrierung von Gläubigern am Tag der Versammlung vermieden werden. HCE hat sich den letzten Jahren zum Marktführer in Deutschland bei der Organisation von Gläubigerversammlungen und der Sicherstellung der Mindestpräsenz entwickelt. Kontakt: Lothar Sindel Leiter Proxy Services Haubrok Corporate Events GmbH Landshuter Allee 10 80637 München T: 089 21027 234 F: 089 21027 298 M: 0176 12 10 27 08 E: LS@haubrok-ce.de Ende der Pressemitteilung --------------------------------------------------------------------- Emittent/Herausgeber: Haubrok Corporate Events GmbH Schlagwort(e): Dienstleistungen 06.05.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 266658 06.05.2014
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