Hoffmann Liebs Fritsch & Partner
Hoffmann Liebs Fritsch & Partner: Juristische Begleitung bei der Überarbeitung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex durch Andreas Hecker LL.M. oec.
Juristische Begleitung bei der Überarbeitung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex durch Andreas Hecker LL.M. oec. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat den Deutschen Nachhaltigkeitskodex erstmalig im Jahr 2011 beschlossen. Er steht Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Rechtsform als Berichtsstandard zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte zur Verfügung. Mit der Aktualisierung soll insbesondere denjenigen Unternehmen, die künftig nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. einen nichtfinanziellen Bericht zusätzlich zur Lageberichterstattung abgeben müssen, eine weitere Hilfe geboten und die Berichterstattung unter Verwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex erleichtert werden. www.hlfp.de Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Schlagwort(e): Unternehmen
28.07.2017 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |