HTB Hanseatische Fondshaus GmbH
HTB erstreitet zukunftsweisendes Gerichtsurteil für ihre Anleger
(DGAP-Media / 28.01.2014 / 17:31) Bremen, 28.01.2013. Das Landgericht Hamburg hat mehrere Klagen geschlossener Schiffsfonds gegen HTB Schiffs - Zweitmarktfonds abgewiesen. Mit diesen Klagen hatten einige Fondsgesellschaften die in den letzten Jahren ausgezahlten Ausschüttungen zurückverlangt mit der Begründung, diese seien lt. Gesellschaftsvertrag nur 'darlehensweise' gewährt worden. Angesichts der aktuellen schlechten wirtschaftlichen Situation der Fondsgesellschaften müssten diese nun von den Anlegern zurück bezahlt werden. In nicht wenigen Fällen dürften diese Rückzahlungsverlangen auch dem Druck der schiffsfinanzierenden Banken geschuldet sein, welche die Verlängerung von Schiffskrediten von weiteren Einzahlungen der Anleger in die jeweiligen Schiffsfondsgesellschaften abhängig gemacht haben. Die verklagten Anleger hatten die Auszahlungen jedoch im guten Glauben daran vereinnahmt, dass es sich um nicht rückzahlbare Gewinnausschüttungen handelte. Die HTB hat sich für ihre Zweitmarktfonds gegen jede Art von Rückzahlungsverlangen juristisch zur Wehr gesetzt und konnte jetzt dieses richtungsweisende Urteil erstreiten. Denn das Landgericht Hamburg vertritt die Ansicht, dass die Rückforderung in vollem Umfang unberechtigt ist. Die entsprechende Klausel im Gesellschaftsvertrag (das Kleingedruckte) sei derart unklar und überraschend, dass ein Anleger damit nicht rechnen konnte. Landgericht Hamburg: 413 HKO 95/13; 413 HKO 88/13; 413 HKO 127/13; 413 HKO 165/13, Urteile vom 23.01.2014. Die Urteile sind von großer Bedeutung. Denn mittlerweile verklagen eine Vielzahl von Schifffonds die Anleger auf Rückzahlung sämtlicher Ausschüttungen, teilweise zurück bis in die 90er Jahre. Die Klagen wurden gegen Anleger eingereicht, welche die Ausschüttungen regelmässig als ihren Gewinnanteil ansehen und in vielen Fällen gar nicht mehr zurückbezahlen können. Der BGH hat zwar bereits am 12.3.2013 betreffend Dr. Peters Schiffsfonds entschieden, dass Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen 'auf Darlehensbasis' nicht verpflichtet sind. In diesen BGH-Fällen waren aber anderslautende Vertragsklauseln zur Rechtfertigung der Rückforderungen bemüht worden. Viele Emittenten hatten sich daraufhin auf ihre anders formulierten Regelungen berufen und behauptet, dass die BGH-Urteile für sie keine Anwendung fänden. Das LG Hamburg hat nun aber zugunsten der Anleger entschieden. 'Es zeigt sich wieder, dass ein aktives Beteiligungsmanagement und - Controlling von Beteiligungen an geschlossenen Fonds notwendig ist, um die eigenen Rechte zu wahren und portfoliobedingte Risiken zu begrenzen. Der Einzelanleger scheut oftmals die damit verbundenen Kosten und sonstigen Aufwand. Zweitmarktfonds haben insoweit regelmässig einen längeren Atem und mehr Sachverstand', kommentiert Andy Bädeker, Geschäftsführer der HTB, diese Entscheidung. HTB werde auch zukünftig sowohl im Bereich der Schiffs- als auch der Immobilienfonds jeglichen unbegründeten oder wirtschaftlich nicht sinnvollen Ansinnen von Beteiligungsgesellschaften rechtlich entgegentreten, so Bädeker weiter. Die HTB ist als Initiator für geschlossene Zweitmarktfonds an knapp ca. 380 Schiffsfonds und 140 Immobilienfonds beteiligt. Über die HTB. Die heutige HTB Fondsgruppe geht ursprünglich auf die 1987 gegründete HTB Hanseatische Treuhand & Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zurück. Seit 2002 ist die HTB zusätzlich als Fondsinitiator sowie als Asset Manager aktiv und verfügt aus ihrer Tätigkeit heraus heute mit fast 3.000 bewerteten Fonds über eine der umfangreichsten Bewertungsdatenbanken für Immobilien und Schiffe in Deutschland. Die HTB ist Begründer des Zweitmarktes und mit mehr als 20 platzierten Fonds einer der Marktführer in diesem Segment. Parallel dazu wurden mehr als zehn Direktinvestments in Schiffe begleitet und bislang zwei großflächige Einzelhandelsimmobilien strukturiert. Die HTB wurde als einer der ersten Fondsanbieter bereits im September 2013 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Anbieter nach dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch registriert. Wir verstehen uns heute als Asset Manager und Strukturierer von Kapitalanlagen in den Segmenten Immobilie und Schifffahrt. Im Fokus stehen dabei sowohl Public Placements als insbesondere auch individuelle Lösungen für vermögende Privatkunden, Stiftungen und Family Offices. ABZUG FREI. BELEG ERBETEN. Pressekontakt: HTB Hanseatische Fondshaus GmbH Andy Bädeker Deichstraße 1 28203 Bremen Telefon 0421 / 79 28 39 0 Telefax 0421 / 79 28 39 28 E-Mail info@htb-zweitmarkt.de Internet www.htb-zweitmarkt.de Ende der Pressemitteilung --------------------------------------------------------------------- Emittent/Herausgeber: HTB Hanseatische Fondshaus GmbH Schlagwort(e): Finanzen 28.01.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de --------------------------------------------------------------------- 249901 28.01.2014
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