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inveca AG: Bekanntmachung der Billigung des Börsenprospektes durch die BaFin
inveca AG / Schlagwort(e): Energie/ Bekanntmachung der Billigung des Börsenprospektes durch die BaFin Die inveca AG, Baar, hat heute veröffentlicht, dass sie beabsichtigt, gemäss§ 14 Abs. 3 Satz 2 WpPG, 65.000.000 Stück an den Freiverkehrssegmenten der Frankfurter Wertpapierböse (Open Market) und der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse sowie an der Börse Berlin gehandelten Aktien (WKN A0Q4C9 / ISIN CH0043071833) mit einem Nennwert von CHF 0,01 je Aktie (insgesamt CHF 650.000,00) öffentlich anzubieten. In diesem Zusammenhang wird der Wertpapierprospekt in gedruckter Form als einziges Dokument i.S.v. § 12 Abs. 1 WpPG ab dem 16. November 2011 bei der Geschäftsadresse der Gesellschaft: inveca AG zur kostenlosen Ausgabe, sowie ebenfalls ab dem 16. November 2011 im Internet unter http://www.inveca.ch veröffentlicht und zum Download bereitgehalten. Damit macht die inveca AG einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zum Entry Standard und festigt ihre Position an der Deutschen Börse. Ende der Pressemitteilung 15.11.2011 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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