Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V.
Kollektiver Rechtsschutz: Neues Buch stellt Musterfeststellungsklage auf den Prüfstand
Mit seinem neuen Buch “Kollektiver Rechtsschutz. Ein Memorandum der Praxis” legt Rechtsanwalt und Aktionärsschützer Dr. Martin Weimann einen umfassenden Diskussionsbeitrag zur Wirksamkeit der Musterfeststellungsklage als Instrument des Anleger- und Verbraucherschutzes vor. Seiner Ansicht nach verfehlt die Musterfeststellungsklage ihr Ziel, die Hürden für einen effektiven Verbraucherschutz zu senken. Weimann stellt ihr seinen eigenen Entwurf einer Gruppenzahlungsklage gegenüber.
Berlin, 7. September 2018 – Der kollektive Rechtsschutz in Deutschland in seiner heutigen Form – sei es die Musterfeststellungsklage oder das Kapitalanleger-Musterverfahren – ist nicht geeignet, die Asymmetrie zwischen Verbrauchern und Großunternehmen aufzuheben und den Geschädigten die Wahrnehmung ihrer Interessen in angemessener Zeit und bei vertretbarem Risiko zu ermöglichen. Zu diesem Ergebnis kommt Rechtsanwalt und Aktionärsschützer Dr. Martin Weimann in seinem neu erschienenen Buch “Kollektiver Rechtsschutz. Ein Memorandum der Praxis”. Weimann beleuchtet die aktuelle Situation anhand zahlreicher Beispiele wie dem Volkswagen-Dieselskandal, dem LKW- sowie dem Wurst-Kartell oder dem dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000. Während die Deutsche Telekom AG in den USA in einem Vergleich in der gleichen Sache 120 Millionen Dollar zahlte, um einer Gruppenzahlungsklage zu entgehen, ist in Deutschland für die rund 17.000 hierzulande klagenden Aktionäre bis heute nicht absehbar, wann das Verfahren abgeschlossen sein wird. Musterfeststellungsklage erhält hohe Hürden für Verbraucher aufrecht Von derartigen Erfolgen sind deutsche Anleger und Verbraucher weit entfernt. Weimann zeigt anhand einer Beispielrechnung, dass sie nicht nur einen langen Atem brauchen – auch ihr Kostenrisiko übersteigt den Streitwert im Beispiel eines “Dieselgate”-Geschädigten unter Umständen deutlich, während das Kostenrecht die Beklagten privilegiert. Zudem sehen sich die Kläger einem strukturellen Informationsgefälle gegenüber der gegnerischen Partei ausgesetzt, was die Beweisführung erheblich erschwert. “Amerikanische Verhältnisse” sind im deutschen Rechtssystem faktisch nicht möglich Während Verbraucherschützer daher eine echte Sammelklage nach amerikanischem Vorbild fordern, bemängeln deren Kritiker das Missbrauchsrisiko dieses Instruments. Sie sehen die Gefahr, dass spezialisierte Kanzleien mit einer potenziell sehr hohen Schadensersatzforderung betroffene Unternehmen ungeachtet der tatsächlichen Rechtslage zu einer schnellen außergerichtlichen Einigung drängen. Die Begrenzung der Klageberechtigung auf “qualifizierte Einrichtungen” wie beispielsweise Verbände soll einerseits dieses Risiko mindern und andererseits den Geschädigten den Zugang zu Experten erleichtern, die ihre Interessen vertreten. Faktisch, so Weimann, verfügt keine dieser Einrichtungen bislang über die erforderliche Expertise in den relevanten Rechtsgebieten und Verfahrensarten. Die Argumentation der Sammelklagen-Kritiker verkennt laut Weimann zudem völlig, dass in Deutschland keine den USA vergleichbaren streitwerterhöhenden Regelungen existieren. Zudem gibt es hier ganz andere Anspruchsgrundlagen. Kollektiver Rechtsschutz scheitert an immensem Verfahrensaufwand Das Telekom-Beispiel, so stellt Weimann in seinem Buch anschaulich dar, zeigt die Aussichtslosigkeit für die Geschädigten, in einem Musterverfahren ihre individuellen Ansprüche in überschaubarer Zeit durchzusetzen. In der Verbandsklage sieht der Gesetzgeber nun einen Weg, vergleichbare Verfahren mit einem realisierbaren Arbeitsaufwand effektiv zu erledigen. Hier stellt sich aber die Frage, ob die “qualifizierte Einrichtung” oder der individuelle Anspruchsinhaber der Kläger ist. Es fehlt sogar ein gesetzlicher Kostenerstattungsanspruch. Völlig unklar ist auch das Haftungsrisiko für die Verfahrensführung und die Entscheidung, ob das Verfahren überhaupt übernommen wird. Effektiver Verbraucherschutz braucht andere Verfahrensformen Keine der existierenden Klagemöglichkeiten erreicht das Ziel, Verbraucher und andere Anspruchsinhaber bei Rechtsstreitigkeiten auf Augenhöhe mit den beklagten Großunternehmen zu stellen und ihnen Rechtsmittel an die Hand zu geben, mittels derer sie ihre Interessen in angemessener Zeit und mit einem vertretbaren Risiko durchsetzen können. Mit dieser Auffassung steht Martin Weimann nicht allein. Die Anhörung im Bundestag sowie die 70. Jahrestagung der Präsidenten von Oberlandesgerichten, Kammergerichten, BGH und Bundesverfassungsgericht haben einen erheblichen weiteren Regelungsbedarf bei der Musterfeststellungsklage aufgezeigt, dem der Gesetzgeber bislang noch nicht entsprochen hat. Auch der “New Deal for Consumers” der Europäischen Kommission geht weiter als die Musterfeststellungsklage. Weimanns Lösungsvorschlag ist eine Gruppenzahlungsklage, die – anders als die Musterfeststellungsklage – die Rechtsfragen und den Forderungsanspruch verbindet und in welcher die Einzelfälle typisiert und in Gruppen vergleichbarer Fälle zusammengefasst werden. Auf diese Weise würde sowohl eine Justizentlastung erreicht als auch die Verfahrensdauer für die Kläger reduziert. Für die vereinfachte Schadensberechnung identifiziert Weimann im XX. und XXI. Hauptgutachten der Monopolkommission probate Ansätze. Außerdem dürften die von Prof. Dr. Schwalbe beschriebenen “negativen externen Effekte” nicht zu Kosten- und Wettbewerbsvorteilen durch Rechtsbruch werden. Damit enthält “Kollektiver Rechtsschutz. Ein Memorandum der Praxis” auf 430 Seiten wertvolle Anregungen für die weitere vorparlamentarische Diskussion anhand praxisrelevanter Belange und konkrete Handlungsvorschläge für die aktuelle Rechtspraxis. # # # Das Buch “Kollektiver Rechtsschutz: Ein Memorandum der Praxis” ist ab sofort für EUR 89,95 im Buchhandel oder direkt beim Verlag De Gruyter (orders@degruyter.com) wahlweise gebunden (ISBN 978-3-11-060761-1), als PDF-eBook (ISBN 978-3-11-060917,2) oder als eBook im EPUB Format (ISBN 978-3-11-060781-9) erhältlich. Weitere Informationen finden Sie auf www.kollektiverrechtsschutz.de Kontakt: Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. Dr. Martin Weimann Telefon: +49 30 39 50 94 28 Telefax: +49 30 39 50 94 29 E-Mail: info@vzfk.de Über den Autor: Dr. Martin Weimann ist Rechtsanwalt und Vorstand der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger (VzfK e.V.), einem eingetragenen Verein, der die Interessen von Kapitalanlegern gegenüber Aktiengesellschaften vertritt. In dieser Rolle hat Weimann schon diverse aktienrechtliche Spruchverfahren begleitet und über die Jahre eine herausragende Expertise auf diesem Gebiet erworben. Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. Schlagwort(e): Finanzen
07.09.2018 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |
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