Jedes Jahr im Herbst müssen Versicherte in der privaten Krankenversicherung bangen: Spätestens im November informieren private Krankenversicherer ihre Kunden nämlich über mögliche Beitragsanpassungen in ausgewählten Tarifen. Auch in diesem Jahr haben viele Gesellschaften bereits angekündigt, dass bestimmte Produkte ab dem kommenden Jahr teurer werden. Gleichzeitig wurden aber auch Beitragsgarantien und Beitragssenkungen ausgesprochen. Das 1A Verbraucherportal hat die privaten Anbieter mithilfe einer aktuellen Datenbank auf kommende Anpassungen hin überprüft. Die Ergebnisse sowie weitere Informationen, Checklisten und Tipps sind unter https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/krankenversicherung/beitragserhoehung nachzulesen.
Beitragserhöhung im PKV-Neugeschäft
Kostenintensiver wird es dabei in erster Linie für Neukunden. Insgesamt 17 Versicherungsunternehmen werden zum Jahreswechsel Beitragserhöhungen in spezifischen Tarifen vornehmen. Bei der Gothaer, der Inter und der R+V fehlt jedoch noch die Genehmigung der Anpassung durch einen unabhängigen Treuhänder. Betroffen sind neben Krankentagegeld-, Pflegezusatz- und GKV-Ergänzungstarifen auch Tarife zur Krankheitskostenvollversicherung.
Viele Beitragsgarantien für Bestandskunden
Im Bestand können sich die Kunden über viele Beitragsgarantien freuen. Dies ist beispielsweise bei der CSS, der uniVersa oder Mannheimer der Fall. Als einer der wenigen Versicherer verspricht die DKV sogar stabile Beiträge bis zum Frühjahr 2015. Allerdings ist bei zehn Anbietern im Bestand in spezifischen Tarifen auch eine Beitragstendenz nach oben zu erkennen. Bei der AXA Krankenversicherung müssen sich Versicherungsnehmer, mehreren Medienberichten zufolge, sogar auf Prämiensteigerungen um bis zu 50 Prozent einstellen, die sich nach Angaben der AXA nur auf den Bestand beziehen. Gemessen an ihren 780.000 vollversicherten Kunden mache dies eine durchschnittliche Beitragserhöhung von drei Prozent aus, so der Versicherer.
Tarife vergleichen und Wechseloptionen prüfen
Wer von den Erhöhungen betroffen ist, sollte die Angebote der Versicherer einer umfassenden Analyse unterziehen. Spätestens zwei Monate nach Mitteilung der Erhöhung können Kunden dabei ein außerordentliches Kündigungsrecht beanspruchen. Aber auch wenn 2014 zunächst alles beim Alten bleibt, kann ein Tarifvergleich Einsparpotenziale ermitteln. Wer mit einem Anbieterwechsel liebäugelt, sollte jedoch die Vor- und Nachteile abwägen. So können die Beiträge bei einem neuen Versicherer günstiger und/oder die Leistungen vielversprechender sein, gleichzeitig gehen aber wichtige finanzielle Rückstellungen fürs Alter verloren. Auch eine erneute Gesundheitsprüfung wird in der Regel fällig. Günstiger ist dagegen oft ein Wechsel in einen gleichwertigen Tarif des Versicherers. Näheres dazu ist unter https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/private-krankenversicherung/tarifwechsel zu finden. Mit dem Themenspezial unter https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/private-krankenversicherung haben Verbraucher außerdem unter anderem die Möglichkeit, eine individuelle Beratung zur privaten Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen.
28.11.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
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