BRP Renaud und Partner mbB
BRP Renaud und Partner mbB: Anleihe/Rechtssache
BRP Renaud und Partner: Mögliche Schadenersatzansprüche der ehemaligen Gläubiger der Rocket Internet SE-Anleihe WKN A161KH / ISIN DE000A161KH4 gegenüber Rocket Internet SE Nach Auffassung von BRP Renaud und Partner mbB (“BRP“) stehen den ehemaligen Anleihegläubigern der von der Rocket Internet SE emittierten Wandelschuldverschreibungen A161KH / ISIN DE000A161KH4 (“Schuldverschreibung“) wegen der Verletzung der Anleihebedingungen Schadenersatzansprüche gegenüber Rocket Internet SE zu. Betroffen sind nach Auffassung von BRP alle ehemaligen Gläubiger der Schuldverschreibungen, die im Rahmen des Reverse Bookbuilding Modified Dutch Auction Verfahrens kein Verkaufsangebot abgegeben haben. Mit Ad-hoc-Mitteilung vom 11.07.2018, 08:20 Uhr MESZ, teilte Rocket Internet SE mit, dass ihr Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen habe, die Gläubiger der von ihr am 22.07.2015 ausgegebenen Schuldverschreibungen mit einem zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Gesamtnennbetrag von rund 289 Mio. EUR aufzufordern, Angebote zum Verkauf ihrer Schuldverschreibungen gegen Barzahlung im Rahmen eines sogenannten Reverse Bookbuilding Modified Dutch Auction Verfahrens (“Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten“) abzugeben. Mit DGAP-Mitteilung vom 12.07.2018, 19:21 Uhr MESZ, teilte Rocket Internet SE mit, dass ihr Vorstand am 12.07.2018 beschlossen habe, die von Gläubigern der Schuldverschreibungen im Rahmen des Reverse Bookbuilding Modified Dutch Auction Verfahrens abgegeben Verkaufsangebote anzunehmen und die Schuldverschreibungen zu einem Preis von 110% des Nennbetrags zurückzukaufen. Mit DGAP-Mitteilung vom 19.07.2018, 16:17 MESZ, teilte Rocket Internet SE schließlich mit, dass nach der erfolgten Abwicklung der angenommenen Verkaufsangebote der Gesamtnennbetrag der noch ausstehenden, von anderen Personen als Rocket Internet SE und Tochtergesellschaften von Rocket Internet SE gehaltenen Schuldverschreibungen, Stand 19.07.2018, bei weniger als 15 % des Gesamtnennbetrages der Schuldverschreibungen, die ursprünglich ausgegeben wurden, läge und sie gemäß § 6 (2) der Anleihebedingungen die verbliebenen Schuldverschreibungen vorzeitig kündigen und den Gläubigern der verbliebenen Schuldverschreibungen am 04.09.2019 – anders als den Gläubigern der Schuldverschreibungen, die Rahmen des Reverse Bookbuilding Modified Dutch Auction Verfahrens Verkaufsangebote abgegeben hatten und die eine Rückzahlung von 110% des Nennbetrags der Schuldverschreibungen erhielten – (nur) 100% des Nennbetrags der Schuldverschreibungen zuzüglich aufgelaufener Zinsen (zurück-)zahlen werde. Die Mitteilung betreffend die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten vom 11.07.2018 hat Rocket Internet SE nicht an das Clearingsystem zur Weiterleitung an die Gläubiger der Schuldverschreibungen übermittelt. Dadurch hat Rocket Internet nach Auffassung von BRP ihre Verpflichtung aus den Anleihebedingungen gegenüber den ehemaligen Gläubigern der Schuldverschreibungen verletzt. Die Anleihebedingungen sehen vor, dass Bekanntmachungen über das Clearingsystem zu erfolgen haben. Konkret bestimmt § 13 (1) Satz 2 der Anleihebedingungen, dass Rocket Internet SE alle die Schuldverschreibungen betreffenden Mitteilungen an das Clearingsystem zur Weiterleitung an die Gläubiger der Schuldverschreibungen übermitteln wird. Diese Verpflichtung hat Rocket Internet SE nach Auffassung von BRP verletzt, indem sie die Mitteilung betreffend die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten vom 11.07.2018 nicht an das Clearingsystem zur Weiterleitung an die Gläubiger der Schuldverschreibungen übermittelt hat. Den betroffenen ehemaligen Gläubigern der Schuldverschreibungen, die von der Mitteilung betreffend die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten vom 11.07.2018 keine Kenntnis erhalten haben und deswegen nach der von Rocket Internet SE erklärten vorzeitigen Kündigung der Schuldverschreibungen nur eine Rückzahlung von 100 % des Nennbetrags der Schuldverschreibungen, statt 110 % des Nennbetrags der Schuldverschreibungen erhalten haben, wird geraten, sich der von BRP vertretenen Gruppe der Schuldverschreibungsgläubiger anzuschließen. Für betroffene ehemalige Gläubiger der Schuldverschreibungen hat BRP bereits Zahlungsklage am Landgericht Berlin eingereicht. Investorenkontakt: Aljoscha Schmidberger Ende der Pressemitteilung Emittent/Herausgeber: BRP Renaud und Partner mbB Schlagwort(e): Recht
21.10.2019 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. |