Cytonet GmbH & Co. KG
Organspende: Cytonet begrüßt Gesetz zur Entscheidungslösung
Cytonet GmbH & Co. KG / Schlagwort(e): Gesundheit/ 'Die Organspende bleibt freiwillig, aber eine klare Entscheidung für oder gegen eine Spende sollte forciert werden. Das begrüßen wir als Unternehmen, das ein Arzneimittel auf der Basis menschlicher Leberzellen zur Behandlung der seltenen und lebensbedrohlichen Harnstoffzyklusdefekte bei Kindern herstellt und erforscht', so Dr. Dr. Wolfgang Rüdinger, Geschäftsführung Cytonet. Am 1. März 2012 haben sich die Fraktionen des Deutschen Bundestags auf die Einführung der Entscheidungslösung geeinigt. Das Ziel ist, dass sich möglichst viele Menschen mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinandersetzen und ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis festhalten. Dazu soll jeder Bürger mindestens einmal im Leben auf dieses Thema aufmerksam gemacht werden [Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung]. 'Durch das neue Gesetz bleibt der Charakter der Spende als Akt der Nächstenliebe gewahrt und darüber hinaus erleichtert im Todesfall eine klare Für- oder Gegenentscheidung allen Handelnden das weitere Vorgehen. Das hat selbstverständlich auch auf uns als möglichen Abnehmer von Spendergeweben Auswirkungen. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass wir mit einem sensiblen 'Produkt' arbeiten, das einen verantwortungsvollen Umgang erforderlich macht und dass dessen Herkunft und die Art der Umstände, wie die Organspende entstanden ist, nicht beliebig sein können', ergänzt Michael J. Deissner, Geschäftsführung Cytonet. Cytonet stellt aus menschlichen Leberzellen ein Arzneimittel her, das zur Behandlung der seltenen angeborenen Harnstoffzyklusdefekte bei Kindern eingesetzt werden soll und zurzeit im Rahmen von klinischen Studien erforscht wird. Harnstoffzyklusdefekte sind schwerwiegende und lebensbedrohliche Erkrankungen des Leberstoffwechsels, in deren Verlauf es zu schweren Schädigungen der Nerven und des Gehirns bis hin zum Tod kommt. Kinder mit einem unbehandelten Harnstoffzyklusdefekt können sich kaum körperlich und geistig normal entwickeln. Behandelt werden können Harnstoffzyklusdefekte entweder nur mit einem radikalen lebenslangen Eiweißverzicht oder einer Lebertransplantation, die zwar zu einer Heilung führen würde, jedoch im
Säuglingsalter aufgrund der Größenverhältnisse oftmals nicht möglich ist – beides sind für die kleinen Patienten einschneidende Maßnahmen. Da Spenderorgane zudem selten sind, wird seit einigen Jahren die Behandlung mit der Leberzelltherapie erforscht und weiterentwickelt. Dabei übernehmen die per Infusion verabreichten Spenderleberzellen die Aufgaben der defekten Zellen des Empfängers. Cytonet arbeitet in enger Kooperation mit international führenden neonatologischen und pädiatrischen Stoffwechselzentren.
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Geschäftsführung Cytonet:
Über das SELICA-Studienprogramm
Über Harnstoffzyklusdefekte und die Leberzelltherapie Da die Transplantation einer ganzen Leber bzw. eines Leberlappens als derzeit einzige kurative Maßnahme bei Neugeborenen äußerst problematisch ist und geeignete Spenderorgane zudem selten sind, wird seit einigen Jahren die Behandlung mit infundierten, aus nicht transplantablen Spenderlebern isolierten und aufbereiteten Hepatozyten erforscht und weiterentwickelt. Cytonet arbeitet dabei in enger Kooperation mit international führenden neonatologischen und pädiatrischen Stoffwechselzentren. Das generelle Ziel ist eine wirksame Kompensation des Stoffwechseldefektes durch die Infusion gesunder, stoffwechselkompetenter humaner Leberzellen in die Leber des erkrankten Kindes. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Spitzencluster-Wettbewerbs gefördert. Cytonet ist aktiver Partner im Biotech-Cluster-Rhein-Neckar (BioRN), der 2008 als Spitzencluster 'Zellbasierte & molekulare Medizin' ausgezeichnet wurde.
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Kerstin Depmer
Karin Jürgens Den Text finden Sie auch unter www.cgc-pr.com, Presseservice, Publikumspresse. Ende der Pressemitteilung 02.04.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
163520 02.04.2012 |