Plan International Deutschland e.V.
Plan International Deutschland e.V. : Kinderrechte: UN-Zusatzprotokoll ist Meilenstein / Kinderhilfswerk Plan setzt sich seit 2008 für Individualbeschwerde ein
Plan International Deutschland e.V. / Schlagwort(e): Recht/ Hamburg, 20. Dezember 2011 – Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am Montag ein drittes Zusatzprotokoll zur Konvention über die Rechte des Kindes beschlossen. Es erlaubt Mädchen und Jungen, die missbraucht oder eine andere Verletzung ihrer Rechte erfahren haben, sich direkt an ein UN-Gremium zu wenden, wenn nationale Rechtsmittel versagen oder nicht zur Verfügung stehen. Plan setzt sich seit 2008 für das Individualbeschwerderecht ein und begrüßt die Entscheidung, die die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte vorantreibt. Maike Röttger, Geschäftsführerin von Plan Deutschland: 'Immer noch unterliegen viele gravierende Verletzungen der Kinderrechte keinerlei staatlicher Verfolgung. Um dies zu ändern, hat Plan an der Ausarbeitung des dritten Zusatzprotokolls mitgewirkt. Der aktuelle UN-Beschluss für die Individualbeschwerde ist ein Meilenstein. Denn Mädchen und Jungen so sind nicht länger Bürger zweiter Klasse, denen man lediglich Mindestrechte zugesteht. Sie oder ihre Vertreter können künftig gegen Verstöße ihrer Rechte vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf klagen, wenn Gerichte in den Heimatländern ihnen kein Gehör schenken. Damit würde eine Untersuchung durch eine unabhängige Stelle angestoßen.' Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert jedem Kind unveräußerliche Grundrechte und wurde von 193 UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert. Seit einigen Jahren ergänzen den völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zwei Zusatzprotokolle, die den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten sowie den Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie verbieten. Das dritte Zusatzprotokoll trägt zur Gleichstellung der Kinderrechtskonvention mit anderen Menschenrechtsverträgen bei, die bereits über eine Beschwerdemöglichkeit verfügen. Bis jetzt ist es nicht möglich, Verletzungen der Kinderrechte auf internationaler Ebene geltend zu machen. Kontrolliert wird die Umsetzung der Konvention allein über Berichte der Mitgliedsstaaten, die alle fünf Jahre erstellt werden müssen. Gültigkeit erhält das dritte Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention durch die Ratifizierungen der Mitgliedsstaaten, die sich so verpflichten, das Dokument in ihr nationales Recht aufzunehmen. Im UN-Ausschuss für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen wurde das Zusatzprotokoll bereits am 17. Juni dieses Jahres angenommen. Dafür hatte sich die deutsche Regierung mit den Vertretern von weiteren 49 Staaten stark gemacht. Weitere Informationen: – Kerstin Straub, Tel. 040 61140-251/-152 – Antje Schröder, Tel. 040 61140-281, presse@plan-deutschland.de Plan International arbeitet als eines der ältesten unabhängigen Kinderhilfswerke in 50 Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas. Plan Deutschland betreut über 300.000 Patenschaften und finanziert nachhaltige Selbsthilfeprojekte, bei denen die Entwicklung der Kinder im Mittelpunkt steht. Insgesamt erreicht das Kinderhilfswerk so etwa drei Millionen Menschen. Mit der Kampagne 'Because I am a Girl' unter der Schirmherrschaft von Senta Berger setzt sich Plan für die Rechte von Mädchen ein. Plan Deutschland trägt das DZI-Spenden-Siegel und erreichte beim Transparenzpreis 2010 den 3. Platz. Für sein Engagement in der Entwicklungszusammenarbeit erhielt Plan 2011 den Walter-Scheel-Preis des Bundesentwicklungsministeriums. Ende der Pressemitteilung 20.12.2011 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |
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