InVision AG
InVision AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
InVision AG
Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 2 WpHG Freiwillige Konzernmitteilung gemäß § 43 WpHG durch Herrn Peter Bollenbeck für die Acme 42 GmbH 1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 43 Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG) a) Am 14.11.2023 wurde eine freiwillige Konzernmitteilung infolge der Einbringung von Aktien der InVision Aktiengesellschaft („InVision-Aktien“) in die Acme 42 GmbH („Acme 42“) im Zuge einer Kapitalerhöhung bei der Acme 42 vom Meldepflichtigen abgegeben. Durch die Einbringung wurde eine Zurechnung der von der Acme 42 unmittelbar gehaltenen Stimmrechte an der InVision Aktiengesellschaft gegenüber dem Meldepflichtigen begründet (vgl. die hierzu von der InVision Aktiengesellschaft zuletzt am 21.11.2023 veröffentlichte Stimmrechtsmitteilung). Der unmittelbare Erwerb der Stimmrechte an der InVision Aktiengesellschaft durch die Acme 42 dient der vorbereitenden Strukturierung eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot zum Erwerb sämtlicher nicht von der Acme 42 gehaltener InVision-Aktien als Voraussetzung für den Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (vgl. die von der Acme 42 veröffentlichte Mitteilung über die Entscheidung zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots vom 7.12.2023); die Beteiligung durch die Acme 42 dient nicht der Erzielung von Handelsgewinnen. b) Die Acme 42 beabsichtigt derzeit, innerhalb der nächsten zwölf Monate direkt weitere Stimmrechte an der InVision Aktiengesellschaft im Rahmen des am 7.12.2023 angekündigten Delisting-Erwerbsangebot zu erwerben; weitere Erwerbe sind nicht ausgeschlossen. c) Die Acme 42 strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der InVision Aktiengesellschaft an. d) Die Acme 42 strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der InVision Aktiengesellschaft an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik. 2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs. 1 Satz 4 WpHG) Für den durch Zurechnung begründeten Erwerb der Stimmrechte wurden weder Eigen- noch Fremdmittel verwendet. Der unmittelbare Erwerb der InVision-Aktien erfolgte durch Einbringung der InVison-Aktien in die Acme 42 gegen die Ausgabe von neuen Geschäftsanteilen im Zuge einer Kapitalerhöhung der Acme 42 (vgl. die hierzu von der InVision Aktiengesellschaft am 17.11.2023 veröffentlichte Directors‘ Dealings Mitteilung der Acme 42).
19.12.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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