MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG 23.10.2014 17:48 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, Deutschland am 17.10.2014 die Schwelle von 3%, 5%, 10% und 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 16,07% (das entspricht 1575000 Stimmrechten) betragen hat. Die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, Deutschland am 17.10.2014 die Schwelle von 3%, 5%, 10% und 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 16,07% (das entspricht 1575000 Stimmrechten) betragen hat. 16,07% der Stimmrechte (das entspricht 1575000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: - Deutsche Balaton Aktiengesellschaft Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, Deutschland am 17.10.2014 die Schwelle von 3%, 5%, 10% und 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 16,07% (das entspricht 1575000 Stimmrechten) betragen hat. 16,07% der Stimmrechte (das entspricht 1575000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: - Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - VV Beteiligungen Aktiengesellschaft Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.10.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, Deutschland am 17.10.2014 die Schwelle von 3%, 5%, 10% und 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 16,07% (das entspricht 1575000 Stimmrechten) betragen hat. 16,07% der Stimmrechte (das entspricht 1575000 Stimmrechten) sind Herrn Zours gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: - Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - VV Beteiligungen Aktiengesellschaft - DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft 23.10.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG Kyselhäuser Straße 23 06526 Sangerhausen Deutschland Internet: www.mifa.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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