BNP Paribas S.A.
DGAP-WpÜG: Pflichtangebot ;
BNP Paribas S.A.
WpÜG-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.
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BNP Paribas S.A.
Mitteilung über die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und
zur Abgabe eines Angebotes an die Aktionäre der Berliner Effektengesellschaft AG
Die BNP Paribas S.A. (“BNP Paribas”), 16, boulevard des Italiens, 75009 Paris,
Frankreich, hat auf Grundlage eines Kaufvertrages vom 29. April 2002 mit der
SchmidtBank Beteiligungs Holding GmbH, Hof/Saale, eine Beteiligung an der
Consors Discount-Broker AG, Nürnberg (“Consors”), in Höhe von 66,43 % des
Grundkapitals der Consors erworben (“Mehrheitserwerb”) und somit Kontrolle im
Sinne des § 29 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (“WpÜG”) erlangt.
Die Consors hält eine Beteiligung in Höhe von 53 % am Grundkapital der Berliner
Effektengesellschaft AG, Berlin (“BEG”).
Mit Bescheid vom 5. März 2002 hat das Bundesaufsichtsamt für den
Wertpapierhandel die BNP Paribas von der Verpflichtung befreit, gem. § 35 Abs.
1 S. 1 WpÜG nach dem Erwerb der Kontrolle über die BEG eine
Pflichtveröffentlichung nach § 10 Abs. 3 S. 1 und 2 WpÜG vorzunehmen. Weiterhin
wurde die BNP Paribas von der Verpflichtung befreit, im Falle der
Kontrollerlangung über die BEG nach § 35 Abs. 2 S. 1 WpÜG dem
Bundesaufsichtsamt eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach § 14 Abs. 2
S. 1 WpÜG ein Angebot zu veröffentlichen. Auf Grundlage dieser Befreiung vom 5.
März 2002 wird die BNP Paribas den außenstehenden Aktionären der BEG kein
Pflichtangebot unterbreiten.
Ende der Mitteilung (c)DGAP 10.05.2002
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