Linus Holding GmbH
Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Linus Digital Finance AG; Bieter: Linus Holding GmbH
Linus Holding GmbH / Kontrollerlangung
Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Linus Holding GmbH Luisenstraße 14 80333 München Bundesrepublik Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 290968.
Linus Digital Finance AG Alexanderstraße 7 10178 Berlin Bundesrepublik Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 225909 B.
Auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag, ISIN DE000A2QRHL6, WKN A2QRHL.
Die Bieterin hat am 9. Oktober 2024 durch den Erwerb und die Zurechnung von insgesamt 5.127.621 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt; dies entspricht einem Stimmrechtsanteil an der Zielgesellschaft von 71,42 %.
Die Bieterin hält nach entsprechendem Erwerb am 9. Oktober 2024 aktuell unmittelbar 3.251.673 Stimmrechte von insgesamt 7.179.572 Stimmrechten der Zielgesellschaft. Dies entspricht 45,29 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. Das Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 7.179.572,00 ist in insgesamt 7.179.572 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt; für die Berechnung des Stimmrechtsanteils der Bieterin sind die von der Zielgesellschaft gehaltenen 408.742 eigenen Aktien mit einzubeziehen, d.h. insoweit nicht unberücksichtigt zu lassen.
Zusätzlich zu dem oben genannten, von der Bieterin selbst gehaltenen Stimmrechtsanteil werden der Bieterin 1.875.948 Stimmrechte aus 1.875.948 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 26,13 %, gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zugerechnet; für die Berechnung des der Bieterin gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechtsanteils sind die von der Zielgesellschaft gehaltenen 408.742 eigenen Aktien mit einzubeziehen, d.h. insoweit nicht unberücksichtigt zu lassen.
Die der Bieterin gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnenden 1.875.948 Stimmrechte, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 26,13 %, wurden am 9. Oktober 2024 von der Commodus Real Estate GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 208330, erworben. Die Bieterin stimmt ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft mit der Commodus Real Estate GmbH im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1, 2 WpÜG ab. Der Bieterin werden daher die von der Commodus Real Estate GmbH gehaltenen Stimmrechte in voller Höhe zugerechnet.
Neben der Bieterin haben auch folgende Personen die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt (die „Weiteren Kontrollerwerber“):
Sunday5 GmbH Von-Holte-Straße 99a c/o Philipp Horsthemke 48167 Münster Bundesrepublik Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 256070;
Philipp Horsthemke Von-Holte-Straße 99a 48167 Münster Bundesrepublik Deutschland;
Commodus Real Estate GmbH Luisenstraße 14 80333 München Bundesrepublik Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 208330;
Valluga Capital GmbH Luisenstraße 14 80333 München Bundesrepublik Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 204025;
Dr. Matthias Mittermeier c/o Commodus Real Estate GmbH Luisenstraße 14 80333 München Bundesrepublik Deutschland.
Herr Philipp Horsthemke hält 100 % der Geschäftsanteile an der Sunday5 GmbH, welche wiederum 100 % der Geschäftsanteile an der Bieterin hält. Weder die Sunday5 GmbH noch Herr Horsthemke halten unmittelbar Aktien an der Zielgesellschaft. Herr Dr. Matthias Mittermeier hält 100 % der Geschäftsanteile an der Valluga Capital GmbH, welche wiederum 100 % der Geschäftsanteile an der Commodus Real Estate GmbH hält. Auch die Valluga Capital GmbH oder Herr Dr. Mittermeier halten unmittelbar keine Aktien an der Zielgesellschaft.
Den Weiteren Kontrollerwerbern werden die Stimmrechte aus insgesamt 5.127.621 Stückaktien der Zielgesellschaft, entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 71,42 %, nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3, Abs. 2 WpÜG jeweils in voller Höhe zugerechnet. Die Zurechnung folgt aus dem Umstand, dass die Bieterin und die Commodus Real Estate GmbH ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1, 2 WpÜG abstimmen. Die Zurechnung der Stimmrechte an die Sunday5 GmbH und an Herrn Philipp Horsthemke folgt aus dem Umstand, dass Herr Horsthemke alleiniger Gesellschafter der Sunday5 GmbH und diese wiederum alleinige Gesellschafterin der Bieterin ist (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG), die mit der Commodus Real Estate GmbH ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft abstimmt. Die Zurechnung der Stimmrechte an die Valluga Capital GmbH und an Herrn Dr. Matthias Mittermeier folgt aus dem Umstand, dass Herr Dr. Mittermeier alleiniger Gesellschafter der Valluga Capital GmbH und diese wiederum alleinige Gesellschafterin der Commodus Real Estate GmbH ist (§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG), die mit der Bieterin ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft abstimmt.
Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen von Herrn Philipp Horsthemke und der Sunday5 GmbH sowie von Herrn Dr. Matthias Mittermeier, der Valluga Capital GmbH und der Commodus Real Estate GmbH, jeweils vertreten durch die Bieterin.
Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gegenüber allen Aktionären der Zielgesellschaft gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Zielgesellschaft abgeben. Die Bieterin beabsichtigt, das Pflichtangebot zugleich als Delisting-Erwerbsangebot zur Ermöglichung des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG) zu unterbreiten.
Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot (nachfolgend zusammen das „Pflichtangebot“) erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen.
Die Angebotsunterlage, welche die detaillierten Bestimmungen des Angebots sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird von der Bieterin gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WpÜG im Internet unter der Adresse
www.linus-angebot.de
veröffentlicht.
Zudem wird gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG ein Hinweis darauf im Bundesanzeiger bekannt gemacht, bei welcher geeigneten Stelle im Inland die Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten wird.
Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG und § 39 BörsG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot zum Erwerb der Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung, WpÜG-AngVO) durchgeführt.
München, den 9. Oktober 2024
Linus Holding GmbH Der Geschäftsführer
Ende der WpÜG-Mitteilung
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Sprache: | Deutsch |
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