msg systems AG
Kontrollerwerb; <AT0000A02Z18>
Zielgesellschaft: Plaut Aktiengesellschaft; Bieter: msg systems AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung über die Kontrollerlangung gem. § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10
Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und § 2 Nr. 6
WpÜG-AnwendbarkeitsVO
Bieterin:
msg systems AG
Robert-Bürkle-Str. 1
85737 Ismaning
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 140149
Zielgesellschaft:
Plaut Aktiengesellschaft
Engelsberggasse 4
1030 Wien
eingetragen im österreichischen Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter
der Firmenbuchnummer 124131x
ISIN: AT0000A02Z18
Pflichtangebot der msg systems AG an die Aktionäre der Plaut
Aktiengesellschaft, Wien
Angaben des Bieters:
Die msg systems AG, Ismaning/München, (nachfolgend auch die ‘Bieterin’) hat
am 19. September 2011 von der Cancom AG 4.548.804 auf den Inhaber lautende
Stückaktien an der Plaut Aktiengesellschaft (nachfolgend auch ‘Plaut AG’
oder ‘Zielgesellschaft’) erworben. Zu diesem Zeitpunkt hielt die msg
systems AG bereits 139.600 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der
Plaut AG. Die msg systems AG hält somit seit dem 19. September 2011
insgesamt 4.688.404 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Plaut AG.
Das Grundkapital der Plaut AG beträgt derzeit EUR 16.522.071,00 und ist
eingeteilt in 16.522.071 auf den Inhaber lautende Stückaktien.
Die msg systems AG hat ferner am 19. September 2011 einen Syndikatsvertrag
mit Herrn Johann Grafl Schattendorf/Österrreich, Herrn Alfred Hofmann
Wien/Österreich und Herrn Leopold Stehr Niederleis/Österreich geschlossen.
Herr Johann Grafl, der zugleich das einzige Mitglied des Vorstands der
Plaut AG ist, hält derzeit 2.445.741 auf den Inhaber lautende Stückaktien
an der Plaut AG, Herr Alfred Hofmann hält derzeit 1.511.350 auf den Inhaber
lautende Stückaktien an der Plaut AG und Herr Leopold Stehr hält derzeit
1.018.850 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Plaut AG. Zusammen
halten die msg systems AG, Herr Johann Grafl, Herr Alfred Hofmann und Herr
Leopold Stehr somit 9.664.345 auf den Inhaber lautende Aktien an der Plaut
AG.
Da die Plaut AG ihren Sitz in Österreich hat, die Aktien der Plaut AG
jedoch ausschließlich zum Handel an einem regulierten Markt (geregelten
Markt) in Deutschland zugelassen sind, ist österreichisches Recht für die
Frage des Bestehens einer Angebotspflicht anzuwenden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin’) ist gemäß § 2
Abs. 3 Nr. 2 WpÜG i.V.m. § 1 Abs. 3 WpÜG für Fragen der Gegenleistung, des
Inhalts der Angebotsunterlage sowie des Angebotsverfahrens zuständig. Diese
Fragen sind nach den Vorschriften des WpÜG sowie nach § 2
WpÜG-AnwendbarkeitsVO von der BaFin zu beurteilen.
Die Frage der Angebotspflicht richtet sich nach österreichischem Recht. Der
Syndikatsvertrag zwischen der Bieterin, Herrn Johann Grafl, Herrn Alred
Hofmann und Herrn Leopold Stehr beinhaltet unter anderem Vereinbarungen zur
Stimmrechtsausübung betreffend die Besetzung des Aufsichtsrats und des
Vorstands der Plaut AG. Herr Johann Grafl, Herr Alfred Hofmann und Herr
Leopold Stehr sind demnach mit der msg systems AG gemeinsam vorgehende
Rechtsträger gemäß § 1 Z 6 des österreichischen Übernahmegesetzes (ÜbG).
Dies hat zur Folge, dass die von ihnen gehaltenen Beteiligungen an der
Plaut AG gemäß § 23 Abs. 1 ÜbG wechselseitig zugerechnet werden. Der msg
systems AG sind daher insgesamt 9.664.345 auf den Inhaber lautende
Stückaktien an der Plaut AG, die von ihr selbst bzw. den gemeinsam mit ihr
vorgehenden Herren Johann Grafl, Alfred Hofmann und Leopold Stehr gehalten
werden, gemäß § 23 Abs. 1 ÜbG zuzurechnen. Dies entspricht einem
Stimmrechtsanteil von 58,49 % an der Zielgesellschaft und somit einer
unmittelbaren kontrollierenden Beteiligung im Sinne von § 23 Abs. 1 ÜbG
i.V.m. § 22 Abs. 2 ÜbG. Die msg systems AG ist daher gemäß §§ 22 Abs. 1, 23
Abs. 3 i.V.m. § 27b ÜbG zur Stellung eines Übernahmeangebotes verpflichtet
(Pflichtangebot).
Den Herren Johann Grafl, Alfred Hofmann und Leopold Stehr werden als
gemeinsam vorgehende Rechtsträger die von ihnen gehaltenen Beteiligungen
sowie die Beteiligung der msg systems AG gemäß § 23 Abs. 1 ÜbG i.V.m. § 22
Abs. 2 ÜbG wechselseitig zugerechnet, so dass sie gemäß §§ 22 Abs. 1, 23
Abs. 3 i.V.m. 27b ÜbG ebenfalls zur Stellung eines Übernahmeangebots
(Pflichtangebot) verpflichtet sind.
Als gemeinsam vorgehende Rechtsträger hat am 19. September 2011 neben der
von der Bieterin und den Herren Johann Grafl, Alfred Hofmann und Leopold
Stehr gehaltenen kontrollierenden Beteiligungen die msg group GmbH,
Ismaning/Deutschland, die sämtliche Aktien der msg systems AG hält, eine
mittelbare kontrollierende Beteiligung gemäß § 22 Abs. 3 Ziffer 2 ÜbG an
der Plaut AG erlangt und ist ebenfalls gemäß § 22 Abs. 1 ÜbG i.V.m. § 27b
ÜbG zur Stellung eines Übernahmeangebots (Pflichtangebots) verpflichtet.
Die Gesellschafter der msg group GmbH, namentlich Herr Johann Zehetmaier,
Wartenberg/Deutschland, Frau Helga Zehetmaier, Wartenberg/Deutschland, Herr
Pius Pflügler Wolnzach/Deutschland und Herr Herbert Enzbrenner
Reichertshausen/Deutschland (zusammenfassend ‘Weitere Kontrollierende
Personen’) werden als gemeinsam vorgehende Rechtsträger die von ihnen
gehaltenen Beteiligungen gemäß § 23 Abs. 1 ÜbG wechselseitig zugerechnet,
so dass sie und die von ihnen gehaltenen kontrollierenden Beteiligungen
eine mittelbare kontrollierende Beteiligung an der Zielgesellschaft erlangt
haben und deshalb gemäß §§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 3 i.V.m. 27b ÜbG ebenfalls
zur Stellung eines Übernahmeangebots verpflichtet sind.
Ein Feststellungsverfahren gemäß § 26 b ÜbG wurde bei der
Übernahmekommission eingeleitet. Sofern es in diesem Verfahren zu weiteren
oder anderen Feststellungen kommt, wird die Bieterin dies – sofern
erforderlich – unverzüglich bekannt geben.
Diese Veröffentlichung erfolgt auch zugleich im Namen von Herrn Johann
Grafl, Herrn Alfred Hofmann und Herrn Leopold Stehr sowie im Namen der msg
group GmbH und deren Gesellschafter.
Die msg systems AG wird gem. § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot an die außenstehenden
Aktionäre der Plaut AG veröffentlichen. Die Bieterin beabsichtigt, den
außenstehenden Aktionären der Zielgesellschaft vorbehaltlich der übrigen
Bestimmungen der Angebotsunterlage anzubieten, die von ihnen gehaltenen
Stückaktien der Plaut AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von
EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN AT0000A02Z18) zum gesetzlichen Mindestpreis
gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 4 und 5 WpÜG-Angebotsverordnung zu
erwerben.
Die msg systems AG wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die
Verpflichtungen der msg group GmbH, von Herrn Johann Grafl, Herrn Alfred
Hofmann, Herrn Leopold Stehr und der Weiteren Kontrollierenden Personen aus
§§ 22 Abs. 1, 23 Abs. 3 i.V.m. 27b ÜbG erfüllen. Diese werden also kein
gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Plaut AG veröffentlichen.
Nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
wird die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 i.V.m.
§ 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG im Internet unter
www.msg-systems.com
und durch eine Hinweisbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger über
die Bereithaltung der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe
veröffentlicht werden.
Wichtige Information:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebotes zum Verkauf von Aktien der Plaut AG. Inhabern
von Aktien der Plaut AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage
sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu
lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige
Informationen enthalten werden.
Ismaning, den 19. September 2011
msg systems AG
Ende der WpÜG-Meldung
19.09.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Düsseldorf, Berlin, Hamburg, München und Stuttgart
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