AXA S.A.
Pflichtangebot; <DE0008416900>
Bieter: AXA S.A. / Zielgesellschaft: DBV-Winterthur Holding AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP – ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Verpflichtung
zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der DBV-Winterthur Holding AG,
Wiesbaden
Mit Bescheid vom 9. Mai 2007 hat die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (‘BaFin’) die AXA S.A., Paris, Frankreich
(‘AXA’), hinsichtlich der Erlangung der mittelbaren Kontrolle gemäß §§ 29
Abs. 2, 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetz (‘WpÜG’) über die DBV-Winterthur Holding AG (ISIN
DE0008416900) gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit § 9 Satz
2 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung von ihren Verpflichtungen befreit, gemäß §
35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und
gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot
zu veröffentlichen.
Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf folgenden Gründen:
Die AXA hat am 22. Dezember 2006 durch den Erwerb sämtlicher
Geschäftsanteile an der ‘Winterthur’ Schweizerische
Versicherungs-Gesellschaft mit Sitz in Winterthur, Schweiz (‘Winterthur’),
mittelbar 32.965.360 Stückaktien an der DBV-Winterthur Holding AG erworben,
die rund 96,689% der Stimmrechte an der DBV-Winterthur Holding AG
vermitteln, und damit mittelbar die Kontrolle über die DBV-Winterthur
Holding AG im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt. Diese Kontrollerlangung
hat die AXA am 22. Dezember 2006 nach § 35 Abs. 1 WpÜG veröffentlicht. Zu
diesem Zeitpunkt hielt die Winterthur direkt 62,45% und über ihre 100%-ige
Tochtergesellschaft Winterthur Leben, Winterthur, Schweiz, weitere 37,55%
der Geschäftsanteile an der Winterthur Beteiligungsgesellschaft mbH mit
Sitz in Wiesbaden. Die Winterthur Beteiligungsgesellschaft mbH ist wiederum
über ihre 100%-ige Tochtergesellschaft WinCom Versicherungs-Holding AG mit
Sitz in Wiesbaden zu 93,604% am Grundkapital der DBV-Winterthur beteiligt.
Winterthur Leben hält weitere 1,176% und Winterthur weitere 1,909% der
Aktien an der DBV-Winterthur direkt. Die restlichen 3,311% Aktien befinden
sich im Streubesitz. Sämtliche Aktien der DBV-Winterthur sind
stimmberechtigt. Die Aktien der DBV-Winterthur sind zum amtlichen Handel an
der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.
Am 21. Dezember 2006 hat die AXA bei der BaFin beantragt, von ihren
Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG befreit zu werden. Die
beantragte Befreiung wurde auf Grundlage von § 37 Abs. 1 WpÜG in Verbindung
mit § 9 Satz 2 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung erteilt. Danach kann die BaFin
in Fällen eines mittelbaren Kontrollerwerbs die Befreiung von einem
Pflichtangebot erteilen, wenn der Buchwert der Beteiligung der Gesellschaft
(an der unmittelbar Kontrolle erworben wird) an der Zielgesellschaft
weniger als 20% des buchmäßigen Aktivvermögens der Gesellschaft beträgt.
Diese Voraussetzung ist gegeben, da der addierte Buchwert der Aktien an der
DBV-Winterthur Holding AG in den Bilanzen der WinCom Versicherungs-Holding
AG, der Winterthur Leben und der ‘Winterthur’ Schweizerische
Versicherungs-Gesellschaft weniger als 20% des buchmäßigen Aktivvermögens
der unmittelbar von der Antragstellerin erworbenen ‘Winterthur’
Schweizerische Versicherungs-Gesellschaft beträgt. Die
DBV-Winterthur-Gruppe steuert innerhalb der Winterthur-Gruppe auch nicht
die wesentlichen Vermögenswerte und Erträge bei und war nicht das
eigentliche Ziel der Übernahme der Winterthur. Zwingende Interessen der
Minderheitsaktionäre an der Abgabe eines Pflichtangebotes bestehen nicht.
Auf Grundlage dieser Befreiung wird die AXA der BaFin weder eine
Angebotsunterlage übermitteln noch den Aktionären der DBV-Winterthur
Holding AG ein Pflichtangebot nach dem WpÜG durch Veröffentlichung einer
Angebotsunterlage unterbreiten.
AXA S.A., Paris, Frankreich, im Mai 2007
Ende der WpÜG-Meldung (c)DGAP 10.05.2007
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Notiert: DBV-Winterthur Holding AG: Amtlicher Markt in Frankfurt (General
Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart
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