Nidda Healthcare GmbH
Übernahmeangebot; <DE0007251803>
Zielgesellschaft: Stada Arzneimittel AG; Bieter: Nidda Healthcare Holding AG
WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit §§
29 Abs. 1 und 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieterin:
Nidda Healthcare Holding AG
c/o KIRKLAND & ELLIS INTERNATIONAL LLP
Maximilianstraße 11
80539 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 231228
Zielgesellschaft:
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
Stadastraße 2-18
61118 Bad Vilbel
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB
71290
WKN 725180 / ISIN DE0007251803
Am 10. Juli 2017 hat die Nidda Healthcare Holding AG (die ‘Bieterin’), eine
Holdinggesellschaft, die gemeinschaftlich durch Fonds kontrolliert wird,
die von Bain Capital Private Equity (Europe), LLP und Cinven Partners LLP
beraten werden, entschieden, den Aktionären der STADA Arzneimittel
Aktiengesellschaft (die ‘Gesellschaft’) im Wege eines freiwilligen
öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche nennwertlosen
Namensaktien der Gesellschaft (ISIN DE0007251803) mit einem anteiligen
Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,60 je Aktie (die ‘STADA-
Aktien’) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 65,53 je STADA-
Aktie in bar zu erwerben (das ‘Angebot’). Darüber hinaus sollen die
Aktionäre der Gesellschaft an der von dem Vorstand der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2016 vorgeschlagenen Dividende in Höhe von EUR 0,72 je STADA-
Aktie partizipieren, wodurch der Gesamtwert des Angebots insgesamt EUR
66,25 je STADA-Aktie beträgt.
Dieses Angebot folgt dem ursprünglichen Versuch der Bieterin, sämtliche
STADA-Aktien gegen Zahlung einer baren Gegenleistung nach Maßgabe eines
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der
Gesellschaft, veröffentlicht am 27. April 2017 und geändert am 7. Juni
2017, zu erwerben (das ‘Ursprüngliche Angebot’). Am 27 Juni 2017 gab die
Bieterin bekannt, dass die Mindestannahmeschwelle von mindestens 67,5% der
STADA-Aktien beim Ablauf der Annahmefrist des Ursprünglichen Angebots nicht
erreicht worden und das Ursprüngliche Angebot damit erloschen ist.
Am 10. Juli 2017 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(‘BaFin’) der Bieterin, nach entsprechender Zustimmung der Gesellschaft,
eine Befreiung von der einjährigen Sperrfrist für die Abgabe eines erneuten
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 26 Abs. 2 WpÜG erteilt.
Zwischen dem 30. Juni und dem 10. Juli 2017 hat die Bieterin verschiedene
Andienungsvereinbarungen mit Aktionären der Gesellschaft abgeschlossen, in
denen sich die Aktionäre verpflichtet haben, das Angebot der Bieterin mit
sämtlichen von ihnen derzeit gehaltenen STADA-Aktien (insgesamt 12.221.410
STADA-Aktien, was ca. 19.6% des Grundkapitals und der Stimmrechte der
Gesellschaft entspricht) und zukünftig erworbenen STADA-Aktien anzunehmen.
Die Andienungsvereinbarungen stellen ‘Instrumente’ im Sinne des § 25 des
Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dar.
Das Angebot wird unter anderem bedingt auf das Erreichen einer
Mindestannahmeschwelle von 63% der STADA-Aktie (ohne eigene Aktien) sein.
Im Übrigen erfolgt das Angebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten
Bestimmungen und Bedingungen. Die Angebotsunterlage (in Deutsch und einer
nicht bindenden englischen Übersetzung), welche die detaillierten
Bestimmungen und Bedingungen des Angebots sowie weitere damit im
Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird durch
Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und im Internet unter http://
www.niddahealthcare-angebot.de veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die
endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Angebots sowie weitere das
Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der
Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der
Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der
Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle
sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen zu lesen,
sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen
enthalten werden.
Das Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik
Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-
Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des
Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.
München, 10. Juli 2017
Nidda Healthcare Holding AG
Ende der WpÜG-Meldung
10.07.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Notiert: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate
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